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Testamentsvollstreckung

Umsichtige Lösungen – die Sicherheit schaffen.

Oftmals ist abzusehen, dass es nach einem Sterbefall unter den Angehörigen zu Erbschaftsstreitigkeiten über den jeweiligen Anspruch am hinterlassenen Vermögen kommt. Auch in dem Fall, dass Sie rechtzeitig ein Testament verfasst und nach Ihrem Wunsch eine gerechte Aufteilung vorgenommen haben, ist es gut zu wissen, dass es jemanden gibt, der sich nach dem Ableben um die Erfüllung Ihres letzten Willen kümmert.

Die Entlastung der Erben durch die Erfüllung formeller Auflagen (Grundbuchangelegenheiten, Kontoauflösung, etc.), der Schutz des Erbes vor dritten Gläubigern und die finanzielle Sicherung der Familie sind die Kernaufgaben die auf den Testamentsvollstrecker dabei entfallen. Zudem verteilt er das vorhandene Vermögen, überwacht die Einhaltung bestehender Auflagen (Nachlassverbindlichkeiten) und treibt z.B. ausstehende Forderungen ein.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll? In der Regel gilt, dass je größer das Vermögen ist und je mehr Erben vorhanden sind, desto sinnvoller ist die Testamentsvollstreckung. Dies ist in jedem Fall bei Grundbesitz oder Gesellschaftsanteilen der Fall. Aber auch allein stehende Personen ohne direkte Erben, können sich eines Testamentsvollstreckers bedienen um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen nicht dem Staat zufließt sondern z.B. verschiedene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Einrichtungen hiermit unterstützt werden.

Unsere Leistungen im Rahmen der Vollstreckung

Beratung zu steuerlichen Konsequenzen aus Testament oder Erbvertrag
Verwaltung des Nachlasskonto
Mitteilungen an Versicherungen, Banken, Rentenstelle, Arbeitgeber und Finanzamt
Kündigungen (Mietwohnung, Telefon, etc.)
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Durchsetzung der letztwilligen Verfügung des Erblassers (Auflagen / Vermächtnisse)
Deklaration und Erstellung der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
Begleitung von Notarterminen

Was ist im Vorfeld zu tun?

1

Ernennung

Der Testamentsvollstrecker wird im Testament oder Erbvertrag ernannt.
2

Analyse des Vermögenstandes

Die Analyse erfolgt in aller Regel zeitnah nach Auftragserteilung, so dass nachfolgende Struckturierungsmaßnahmen getroffen werden können.
3

Strukturierungsmaßnahmen

Diese betreffen Güterstandsvereinbarungen, Schenkungen, die Umstrukturierung von Unternehmen und Beteiligungen, den Abschluss von Erb- und Pflichtteilsverträgen und die Trennung von Privat- und Betriebsvermögen.

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